Regierungsbezirk Gießen

Impressum

Umweltministerium Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

E-Mail:poststelle@landwirtschaft.hessen.de
Service Hotline:0611 815-0

Das Land Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigt ist der hessische Ministerpräsident.

Verantwortlich für Umsetzung und Technik:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
E-Mail: it-service-desk@hzd.hessen.de

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten (Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) im Rahmen der Durchführung artenschutzrechtlicher Bestimmungen

Sie erhalten diese Information nach Art. 13 DS-GVO, da Sie dem Regierungspräsidium Gießen im Rahmen der Durchführung artenschutzrechtlicher Bestimmungen personenbezogene Daten mitgeteilt haben.

Verantwortlichkeit

Verantwortliche der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind das Regierungspräsidium Gießen gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, gemäß Art. 26 DSGVO (sog. gemeinsame Verantwortliche). Sie erreichen die Verantwortlichen wie folgt:

Regierungspräsidium Gießen:
Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen; E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, E-Mail: poststelle@landwirtschaft.hessen.de>

Als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO wird die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als Host tätig. Sie erreichen die HZD wie folgt: Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden, info@hzd.hessen.de. Diese arbeitet hierbei rein weisungsgebunden für die gemeinsam Verantwortlichen.

Folgende Verarbeitungstätigkeiten findet statt und nachfolgend gelistete Datenkategorien sind davon umfasst:

  1. Haltungsanzeige gem. § 7 Abs. 2 BArtSchV
  1. Eingabe der Informationen zu der geschützten Art durch die anzeigeberechtigte natürliche Person
  2. Einpflegen deren Kontaktdaten sowie etwaiger Vorbesitzer sowie deren Kontaktdaten nebst Übersendung der gesetzlichen vorgeschriebenen Unterlagen.
  3. Angaben zu Halterwechseln unter Angabe der personenbezogenen Daten neuer Halter
  4. Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere
  1. EG-Bescheinigung nach Art. 10 der EG 338/97, Art. 46 ff. DVO 865/2006/EG i.V.m. § 48 Abs.1 Nr. 4 BNatSchG und § 43 Abs.4 Nr.5a HeNatG:
  1. Beantragen einer EU-Bescheinigung durch die Antragssteller*
  2. Einpflegen deren Kontaktdaten
  3. Übermittlung der erforderlichen Bescheinigungen

Umgang mit Ihren Daten

Die Berechtigung zur Erfassung und der Umgang mit den erhobenen Daten ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und lit e) DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 und 3 DS-GVO sowie §§ 3, Abs. 1, 23 HDSIG und den artenschutzrechtlichen Vorschriften der EU-Artenschutzverordnung (Art. 8, Abs. 3), des Bundesnaturschutzgesetztes (§ 48 Abs. 1 Nr. 4) und der Bundesartenschutzverordnung (§ 7 Abs. 2).

Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben und ist für die Durchführung im Bereich des Artenschutzes erforderlich.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nicht auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung oder Profiling.

Empfänger Ihrer Daten

Soweit dies zur Bearbeitung des Verfahrens erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an alle anderen für den Artenschutz zuständigen Behörden in der EU. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verwendet werden.

Speicherdauer und –fristen

Sofern keine spezialgesetzlichen Vorgaben bestehen, erfolgt eine Orientierung an den im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen genannten Aufbewahrungsfristen bzw. spätestens nach 20 Jahren nach Tod des geschützten Tieres.

Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft
    Sie können nach Art. 15 DS-GVO oder § 52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG sowie § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO und der §§ 34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO und § 53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch
    Nach Art. 21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe, beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Diesen können Sie unter folgender Anschrift erreichen:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
poststelle@datenschutz.hessen.de
https://datenschutz.hessen.de/service/beschwerde (zuletzt geprüft: 10.08.2020)
0611 1408-0

Datenschutzbeauftragte/r

Die/den Datenschutzbeauftragte/n der gemeinsam Verantwortlichen erreichen Sie wie folgt:

Die/den Datenschutzbeauftragten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat erreichen Sie unter oben genannter Anschrift, z Hd. Der/s Datenschutzbeauftragte/n des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat oder per E-Mail: Datenschutz@landwirtschaft.hessen.de

Die/den Datenschutzbeauftragte/n des Regierungspräsidiums Gießen erreichen Sie unter der oben genannten Anschrift, zu Hd. der/s Datenschutzbeauftragte/n des Regierungspräsidiums Gießen oder per E-Mail: dsb@rpgi.hessen.de

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Angaben zur Erklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der https://aoms-rpgi.hessen.de veröffentlichten Website der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
  • Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde nicht durchgehend korrekt verwendet.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Gesamter Webauftritt: Die korrekte Lesereihenfolge der Website-Inhalte kann nicht immer korrekt durch Software bestimmt werden.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3:

  • Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Gesamter Webauftritt: Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Gesamter Webauftritt: Die aktuelle Position des Fokus ist nicht durchgehend deutlich.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 6:

  • Gesamter Webauftritt: Die Steuerung per Tastatur ist nicht durchgehend möglich.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 7:

  • Gesamter Webauftritt: HTML-Markup enthält ID-Fehler.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.11.2023 erstellt und zuletzt am 27.08.2024 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpersonen bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Referat Naturschutzrecht, Oberste Naturschutzbehörde / Frau Oppermann

E-Mail: naturschutzrecht@landwirtschaft.hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de